Allgemeine Geschäftsbedingungen der
New Web Technology GmbH

Stand: 21.07.2017

I. Allgemeine Rahmenbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen der New Web Technology GmbH, Ernst-Tellering-Str. 44-46, 40764 Langenfeld.

1.2 Diese AGB finden nur Anwendung, wenn unser Vertragspartner ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts der ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.3 Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit unserem Vertragspartner.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.5 Wir behalten uns vor, die AGB in einem unserem Vertragspartner zumutbaren Umfang zu ändern.

2. Vertragsschluss, Nebenabreden

2.1 Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Vertrages freibleibend. Der Vertrag kommt durch separate schriftliche Vereinbarung, durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder die Durchführung des Auftrags durch uns zustande. Er richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der etwaigen schriftlichen Vereinbarung oder Auftragsbestätigung und diesen AGB.

2.2 Wir behalten uns die Ablehnung von Aufträgen vor. Das betrifft insbesondere Fälle von rassendikriminierenden Aufträgen oder Verstößen gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten sowie Gefährdungen des Ansehens oder des Betriebsfriedens unseres Unternehmens. Ebenso behalten wir uns für diese Fälle entsprechend ein Rücktrittsrecht vor, wenn wir erst nachträglich von den vorstehend genannten Umständen erfahren.

2.3 Es gelten, soweit nicht anders vereinbart, die gesetzlichen Annahmebestimmungen.

2.4 Mündliche Nebenabreden zum Vertrag, insbesondere zu den im schriftlichen Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder in diesen AGB vereinbarten Lieferterminen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

3.1 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Verpackung, Versandkosten) werden gesondert berechnet.

3.2 Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3.3 Mit Gegenansprüchen, die nicht ausdrücklich von uns oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen unsere Forderung nicht zulässig. Kommt unser Vertragspartner nach den gesetzlichen Regelungen in Verzug und/oder werden uns Tatsachen bekannt, die berechtigten Anlass geben, an seiner Kreditwürdigkeit zu zweifeln, sind wir, unbeschadet der übrigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig zu stellen, eigene Lieferungen und Leistungen einzustellen, angemessene Sicherheit z. B. in Form einer Bankbürgschaft bei einem in der EU ansässigen Kreditinstitut zu verlangen, im Verzugsfall vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn fristlos zu kündigen und gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Etwaige Abzinsungen werden wir in Höhe des Bankzinses vornehmen, mit dem wir uns selbst refinanzieren.

4. Reisekosten

Reisekosten, Spesen und Kilometergeld stellen wir dem Vertragspartner nach gültigen Sätzen der Finanzbehörde in Rechnung.

5. Preiserhöhung

Ist der Vertrag zu unseren Preisen zustande gekommen und erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss und -annahme die unserer Kalkulation zugrunde liegenden Material- und Bearbeitungskosten um mehr als 5 %, sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend um die insgesamt erhöhten Kosten anzuheben.

6. Materialien, Unterlagen, Inhalte, Dateien, Drucksachen des Vertragspartners

6.1 Vom Vertragspartner zu stellende Materialien, Unterlagen, Inhalte, Dateien, Drucksachen und sonstige Unterlagen sind frei Haus anzuliefern. Der Vertragspartner ist zum Zurückbehalt entsprechender Sicherungskopien verpflichtet.

6.2 Wir sind nicht verpflichtet, die angegebenen Stückzahlen von Materialien und Drucksachen, die der Vertragspartner stellt, zu überprüfen. Der Vertragspartner allein ist dafür verantwortlich, dass Form und Inhalt des überlassenen Materials nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Das Verpackungsmaterial wird nicht zurückgegeben, es sei denn, dass es vereinbart wird. Für Verlust, Beschädigung und dergleichen haften wir ausschließlich nach Maßgabe unserer Haftungsbestimmungen. Der Abschluss einer Versicherung gegen weitergehende Schadensfälle obliegt dem Vertragspartner. Über Restmengen wird der Vertragspartner auf Wunsch informiert. Trifft dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung durch uns trotz besonderer Hinweise keine Entscheidung, so sind wir zur Vernichtung der Reste auf Kosten des Vertragspartners berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner hieraus irgendwelche Ansprüche erwachsen. Im Übrigen werden wir nicht mehr benötigte Unterlagen, Datenträger etc. nach Übergabe der Lieferung/Leistung nach Wahl des Vertragspartners an ihn auf dessen Kosten zurückgeben oder vernichten.

6.3 Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der vom Vertragspartner bereitgestellten Inhalte, Text-/Bildvorlagen, Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. ist der Vertragspartner verantwortlich. Der Vertragspartner wird diese nicht übermitteln, wenn sie gegen das in der Bundesrepublik Deutschland und/oder gegen das im geplanten Verbreitungsgebiet geltende Recht verstoßen. Der Vertragspartner wird namentlich die Regelungen zum Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Werbe- und Datenschutzrecht beachten. Und er wird keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte überstellen/verbreiten. Dazu zählen namentlich Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten, gewaltverherrlichend, sexuell anstößig, pornographisch, diskriminierend, jugendgefährdend oder sonst anstößig sind.

6.4 Der Vertragspartner garantiert, Rechtsinhaber übermittelter Inhalte, Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. zu sein, zumindest soweit darüber verfügt wird, und stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter einschließlich aller Aufwendungen, die uns durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, frei. Datenträger, die der Vertragspartner zur Verfügung stellt, müssen zudem technisch einwandfrei sein. Andernfalls ersetzt uns der Vertragspartner die aus der Benutzung mangelhafter Datenträger entstandenen Schäden und/oder stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei.

7. Lieferung und Leistung, Subdienstleister

7.1 Von uns genannte Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als Fixtermine vereinbart, Plantermine. Teillieferungen und Leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

7.2 Wir sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch die Einschaltung qualifizierter Dritter ausführen zu lassen.

7.3 Verzögerungen, die in der Sphäre unseres Vertragspartners oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen (z. B. Änderungswünsche, verspätete Auslieferung oder Rücksendung von Materialien, mangelhaft oder nicht verwertbar angelieferte Daten), führen dazu, dass sich Liefer- und Leistungstermine um einen entsprechenden Zeitraum verschieben. Überschreitet die Verzögerung einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten, sind wir, unbeschadet der Geltendmachung anderer Rechte, zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung berechtigt.

7.4 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei unvorhergesehenen Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten und ähnlichem, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Vertragserteilung behindert sind, eine etwaige Lieferfrist in angemessenem Umfang. Das gilt nicht, wenn uns ein Übernahme-, Vorsorge- oder Abwendungsverschulden zur Last fällt. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als 2 Monate andauern, ist der Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Verlängert sich die Lieferzeit, werden wir von der Leistungsfrist frei oder tritt der Vertragspartner zurück bzw. kündigt er, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten, sofern die vorgenannten Gründe vorliegen. Auf die vorgenannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Vertragspartner davon unverzüglich benachrichtigen.

8. Versand und Gefahrenübergang

Erfüllungsort für unsere Verpflichtungen ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit wir die Versendung übernehmen, gemäß § 447 BGB. Das gilt nicht, soweit wir mit eigenen Fahrzeugen ausliefern, ebenso nicht im Versandhandelskauf. Eine Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Vertragspartners. Die Kosten des Transportes und der Verpackung werden separat berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Rahmen der Vorschriften der Verpackungsverordnung nehmen wir die Verpackung zurück. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Verpackung auf seine Kosten anzuliefern und zwar gereinigt, frei von Fremdstoffen und gegebenenfalls nach unterschiedlichen Verpackungen sortiert. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung sind wir berechtigt, den Vertragspartner mit den durch Reinigung und Sortierung entstandenen Mehrkosten zu belasten.

9. Gewährleistung

9.1 Wir erbringen unsere vertraglichen Lieferungen und Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unsere Leistungsbeschreibung, die Angabe des gestatteten Verwendungszwecks und unsere werblichen Aussagen stellen keine Eigenschaftszusicherung oder Beschaffenheitsgarantie dar. Mündliche Auskünfte oder Zusagen sind bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.

9.2 Bei offensichtlichen Leistungsmängeln ist der Vertragspartner zur Mängelrüge innerhalb von 3 Werktagen ab Kenntnisnahmemöglichkeit verpflichtet. Andere Leistungsmängel muss er unverzüglich ab Entdeckung rügen. Es genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Mängel eines Teilsberechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung, es sei denn, der mangelfreie Teil wäre für den Vertragspartner ohne Interesse.

9.3 Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir, soweit sich aus den ergänzenden Geschäftsbedingungen für einzelne Leistungsbereiche nichts anderes ergibt, Gewähr wegen Mängelfreiheit für einen Zeitraum von 1 Jahr ab Übergabe. Hierbei haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung-/leistung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Vertragspartner berechtigt, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.

10. Haftung

10.1 Wir haften für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Die Haftung ist ferner der Höhe nach begrenzt auf die Deckungshöchstsumme der von uns abgeschlossenen Versicherung (1.000.000 € pro Schadensfall). Ausgenommen von der Haftung ist der Ersatz etwaig vergeblich aufgewandter Portokosten.

10.2 Unter Bezugnahme auf Nr. 6.1 S. 2 haften wir im Übrigen nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Vertragspartner keine Sicherungskopie im Sinne von Nr. 6.1 S. 2 gefertigt hat.

10.3 Ausgenommen von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen sind von uns zu vertretene Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen sowie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und die etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Von uns gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Grund, einschließlich künftig bestehender oder bedingter Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufender Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt). Bei schuldhaftem vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners und/oder bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen.

11.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere Diebstahl, Feuer, Bruch- und Wasserschäden auf eigene Kosten zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Er hat auf seine Kosten Reparatur-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Vorbehaltsware durchzuführen, sofern solche erforderlich sind.

11.3 Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang, soweit er nicht in Verzug ist, weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt er uns bereits jetzt ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderungen und sonstige Ansprüche (einschließlich Umsatzsteuer) gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Veräußert der Vertragspartner die Vorbehaltsprodukte nach Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren oder zusammen mit anderen Waren, so gilt die Forderungsabtretung nur in Höhe des Teils als vereinbart, der dem zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Preis zuzüglich einer Sicherheitsmarge von 10 % dieses Preises entspricht. Der Vertragspartner ist berechtigt, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen auch nach Abtretung an uns einzuziehen, solange er seinen vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug kommt. Empfangenes Geld hat er treuhänderisch zu verwahren und an uns abzuführen, soweit unsere Forderung noch besteht.

11.4 Bearbeitet der Vertragspartner Vorbehaltsware, bildet er sie um oder verarbeitet er diese mit anderen Waren, so wird dies stets für uns vorgenommen und es steht uns das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der vereinbarten Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Be- bzw. Verarbeitung zu. Seine durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung der gelieferten Ware mit anderen Sachen etwa entstehenden Miteigentumsanteile überträgt der Vertragspartner schon jetzt auf uns. Wir nehmen diese Übertragung an. Der Vertragspartner wird die Sache für uns in kaufmännischer Sorgfalt verwahren. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen die Vorbehaltsware betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Vertragspartner schon jetzt in Höhe des Wertes des Miteigentumsanteils an uns zur Sicherung sämtlicher unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Auf unser Verlangen hat der Vertragspartner die Abtretung seinen Drittschuldnern anzuzeigen, diese aufzufordern, nur noch an uns zu leisten und uns im Übrigen alle zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zur Verfügung zu stellen. Wir sind nach unserer Wahl auch selbst zur Offenlegung der Abtretung berechtigt.

11.5 Die Geltendmachung von Rechten aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt im Falle des Zahlungsverzuges unseres Vertragspartners einschließlich des Herausgabeverlangens gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat der Vertragspartner uns dies sofort schriftlich und unter Übergabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Sobald der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für die soweit dann von uns zu tragenden Kosten.

11.6 Übersteigt der realisierbare Wert der uns gemäß der vorstehenden Nummern 11.1 bis 11.5 zustehenden Sicherheiten in ihrer Gesamtheit unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 20 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, Rückübertragung bestehender Sicherheiten bis zur Höhe des überschießenden Betrages zu verlangen.

12. Urheber- und Nutzungsrechte

12.1 Die Rechte an Abbildungen, Zeichnungen, Handmustern, Software und sonstigen Unterlagen, die wir im Zusammenhang mit der Abwicklung des Auftrages unserem Vertragspartner zur Verfügung gestellt haben sowie die Rechte an Konzepten, ausgearbeiteten Plänen, Texten, Dokumenten oder sonstige Träger gestalterischer Ideen, die nicht beauftragt oder umgesetzt werden, verbleiben uneingeschränkt bei uns, sodass diese Materialien nicht ohne unsere vorherige Zustimmung vom Vertragspartner verwendet werden dürfen und auf unser Verlangen hin, uns zurückzugeben oder rückstandslos zu vernichten sind.

12.2 Die Einräumung urheberrechtlicher oder sonstiger Nutzungsrechte an von uns gelieferten/geleisteten Arbeiten erfolgt nur im Rahmen des jeweils konkreten Vertragszwecks. Die Einräumung darüberhinausgehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Werkbearbeitungen und Übersetzungen bedürfen unserer Zustimmung.

12.3 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des entsprechenden Auftrags noch nicht bezahlt sind, verbleiben vollumfänglich bei uns. Sollten bereits Nutzungsrechte vertragsgemäß auf den Vertragspartner übertragen worden sein, ist der Vertragspartner aber mit den Leistungspflichten in Verzug, dann fallen sämtliche Rechte nach fruchtloser Nachfristsetzung zur Vertragserfüllung an uns zurück.

13. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertrages und seiner Durchführung erlangten vertraulichen Informationen und Unterlagen, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder von Natur aus vertraulich sind, sofern nicht eine gesetzliche oder behördliche Offenbarungspflicht besteht. Die Vertraulichkeit bleibt auch über das Vertragsende hinaus bestehen.

14. Datenschutz

Wir speichern die (personenbezogenen) Daten unseres Vertragspartners bzw. dessen Mitarbeiter (Bestandsdaten) einschließlich von Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), soweit und solange die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Vertragszwecks, z. B. für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

15. Gerichtsstand und geltendes Recht

Gerichtsstand für sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist der Ort unseres Hauptsitzes, Langenfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrgen Bestimmungen unberührt.

II. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Marketing- und Agenturleistungen, neue Medien

1. Regelungsgegenstand, Leistungsumfang

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für Marketing- und Agenturleistungen einschließlich Leistungen betreffend neue Medien der New Web Technology GmbH.

1.2 Wir erbringen die im Angebot/in der Auftragsbeschreibung konkretisierten Beratungsleistungen zur Planung und Durchführung von Marketingaktionen einschließlich solcher im online-Bereich. Zur Einschaltung von Subdienstleistern sind wir dabei berechtigt (vgl. Nr. 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen).

2. Honorarpflicht

Von uns (ggf. über unsere Subdienstleister) durchgeführte Werbeberatungen sind honorarpflichtig. Die Beratungsgebühr entsteht ab der ersten (einmaligen) Beratung, bei der bereits marketingpolitische Vorgehensweisen vorgeschlagen werden. Entsprechendes gilt für die Durchführung einer Marketing- und/oder Werbeaktion, bei Auswertungen (z. B. Bewertung vorhandener Kunden- und Interessentenstämme), Interpretationen und Empfehlungen für künftige Aktionen sowie für die Gestaltung und den Einsatz des absatzpolitischen Instrumentariums.

3. Fremdkosten, nicht abgerufene Leistungen

Im Rahmen von Agenturleistungen stellen wir technische Fremdkosten, wie z. B. Satz-, Foto- und Reproduktionskosten grundsätzlich gesondert in Rechnung. Sie sind im Honorar für Konzeption, Text, Layout und Reinzeichnungen nicht enthalten. Nachträgliche, vom Vertragspartner gewünschte Änderungen werden nach Zeitaufwand bzw. Fremdkosten, Material usw. in Rechnung gestellt. Ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung nicht von uns zu vertreten oder hat der Vertragspartner Leistungen bestellt, jedoch nicht in Anspruch genommen, erhalten wir das vereinbarte Entgelt unter Vornahme eines Abzugs von 30 % für ersparte Aufwendungen vorbehaltlich des Nachweises, dass die tatsächlich ersparten Aufwendungen geringer sind. Der Vertragspartner kann seinerseits den Nachweis führen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind.

4. Weitere Auflagen

Werden von uns entwickelte Werbemittel in weiterer Auflage produziert, so sind wir mit der Herstellung zu beauftragen, wenn das Angebot von uns nicht mehr als 5 % über dem mittleren Angebot anderer Anbieter liegt. Bei anderweitiger Druckvergabe erhalten wir 5 % des Produktionspreises.

5. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

5.1 Der Vertragspartner wird uns im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung unterstützen. Er wird uns vor allem alle benötigten Informationen und Unterlagen, z. B. i.H.a. die gewünschte Zielgruppe, die betroffenen Produkte und den Werbeinhalt zur Verfügung stellen.

5.2 Auf die Verantwortlichkeit des Vertragspartners für die überstellten Inhalte und die Freistellung in Bezug auf die Inanspruchnahme Dritter nach Nrn. 6.3 und 6.4 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird ausdrücklich verwiesen.

5.3 Auf offensichtliche Rechtsverstöße der geplanten Werbemaßnahmen werden wir den Vertragspartner hinweisen. Im Übrigen obliegt es jedoch unserem Vertragspartner, die von uns vorgeschlagenen Werbemaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie rechtlich, insbesondere wettbewerbs- oder datenschutzrechtlich unbedenklich sind und uns die rechtliche Unbedenklichkeit vor geplanten Streu- bzw. Schaltterminen zu bestätigen. Erfolgt die Klärung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Konzeption, so gehen wir davon aus, dass die rechtliche Unbedenklichkeit geprüft und festgestellt wurde. Auf Wunsch des Vertragspartners und auf dessen Kosten übernehmen wir die Prüfung durch Beauftragung fachspezifisch qualifizierter Rechtsanwälte.

5.4 Wir weisen darauf hin, dass Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verwendet werden dürfen und der Vertragspartner für die Einhaltung verantwortlich ist. Besonders erwähnt seien die Grenzen der Datenverwendung zu Werbezwecken nach § 28 Abs. 3 BDSG, die Belehrungspflicht über das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 BDSG und die Zweckbindung nach § 28 Abs. 5 BDSG.

6. Haftung

Wir erbringen unsere Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und in Übereinstimmung mit den üblichen Praktiken der Werbebranche. Wir stehen aber nicht dafür ein, dass die auf den vertragsgegenständlichen Beratungs- und/oder Agenturleistungen basierenden Werbeaktionen unseres Vertragspartners den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg, namentlich Umsatz- oder Ergebnisoptimierungen, nach sich zieht. Im Übrigen wird explizit auf die Haftungsregelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen (I Nr. 10 Abs. 1 – 3) verwiesen.

7. Urheber- und Eigentumsrechte

Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von uns im Rahmen von Präsentationen und Workshops vorgelegten Arbeiten, Angebotsunterlagen sowie Urheberrechte an Grafiken, Suchbäumen, Bändern, Skizzen, Entwürfen u. ä. verbleiben, sofern nicht anders vereinbart, bei uns. Sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht gezeigt oder an sie weitergegeben werden. Ein etwaiges Präsentationshonorar ist keine konkludente Zustimmung. Im Übrigen wird auf die Regelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen verwiesen.

8. Belegexemplare

Wir erhalten stets kostenlos mindestens 10 Belege aller von uns ganz oder auch teilweise gestalteten Werbemittel und der zur Aktion gehörenden Elemente. Wir sind berechtigt, auch bei der Übertragung des Eigentumsrechtes und Einräumung von Nutzungsrechten auf den Vertragspartner, diese nach erfolgter Streuung zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden zu dürfen (z. B. für Veröffentlichung, Besprechung, Abbildung, PR-Aktionen, Teilnahme an Wettbewerben, deren Preise unser Eigentum sind).

9. Laufzeit, Kündigung

9.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch entsprechende schriftliche Mitteilung des Auftraggebers geschlossene Vertrag von jeder der Parteien durch eine schriftliche Kündigung beendet werden. Die Zahlungspflicht der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen bleibt unberührt.

9.2 Die von beiden Seiten einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

10. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.

III. Ergänzende Geschäftsbedingungen zur Herstellung von Werbemitteln, Druck

1. Regelungsgegenstand, Leistungsumfang

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für die Herstellung sowie den Druck von Werbemitteln seitens der New Web Technology GmbH.

1.2 Wir stellen, vorbehaltlich abweichender oder ergänzender Regelungen im Angebot/in der Auftragsbestätigung, Werbemittel physisch durch Druck oder Aufnahme und Vervielfältigung von (digitalen) Bildern etc. her und verarbeiten sie ggf. weiter (z.B. Heften, Stanzen, Kleben). Zur Einschaltung von Subdienstleistern sind wir dabei berechtigt (vgl. Nr. 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen).

2. Herstellung

2.1 Wir setzen die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Entwürfe für die Werke technisch um und stellen dem Vertragspartner Korrekturabzüge zur Prüfung und Korrektur zur Verfügung. Bei kleinen Druckauflagen erfolgt die Zusendung von Korrekturabzügen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners.

2.2 Änderungswünsche des Vertragspartners aufgrund zugesandter Korrekturabzüge sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.3 Hat der Vertragspartner keine (weiteren) Änderungswünsche, erteilt er unverzüglich die Freigabe zur Herstellung des Werkes und der vereinbarten Anzahl von Kopien. Nach der Freigabe erstellen wir entsprechend das Werk.

3. Rechtschreibung

Soweit nicht anders vereinbart, legen wir die Rechtschreibung nach der jeweils bei Vertragsschluss aktuellen Ausgabe des Dudens zugrunde.

4. Gewährleistung, Haftung

4.1 Zumutbar und nicht zu beanstanden sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage bei Werbemitteln sowie bei Transporthüllen bis zu 20 %.

4.2 Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

4.3 Es gelten die Regelungen zur Gewährleistung und Haftung der allgemeinen Rahmenbedingungen (I Nrn. 9 und 10).

4.4 Ergänzend gilt: Die Haftung für Satzfehler beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Vorstehendes gilt entsprechend für den Vergleich zwischen Ausdruck und Auflagenvordruck.

5. Mitwirkung des Vertragspartners, Rechte Dritter, Datenschutz

Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die uns zur Verfügung gestellten Entwürfe und/oder Änderungswünsche von Korrekturabzügen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und Rechte Dritter nicht verletzen. Durch die Freigabe bestätigt der Vertragspartner u.a., dass die Entwürfe konform mit dem Wettbewerbsrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Datenschutz sind. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner uns frei. Auf die Nr. 6 und namentlich die Absätze 6.3 und 6.4 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird explizit verwiesen.

6. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen und die Bedingungen des Verbandes deutscher Flachdrucker e. V.

IV. Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Datenanalyse, -selektion, -qualifizierung

1. Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für Dienstleistungen der New Web Technology GmbH betreffend die Datenanalyse, -selektion, -qualifizierung.

2. Leistungsumfang

2.1 Soweit wir, ggf. auch unter Einschaltung von Dienstleistern (vgl. 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen), Daten in Ihrem Auftrag qualifizieren, werden dabei in der Regel über statistische Verfahren gewonnene Datensubstanzen genutzt. Die Pflege dieser Datensubstanzen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Statistischen Auswertungen ist immanent, dass sie immer nur eine Aussage über eine statistische Wahrscheinlichkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe enthalten, nicht aber eine konkrete Aussage über die konkrete Einzeladresse. Da statistischen Auswertungen im Übrigen grundsätzlich eine Fehlerquote immanent ist, kann eine fehlerfreie Lieferung nur im Rahmen des Üblichen zugesagt und eingehalten werden. Entsprechendes gilt auch für die von dritter Seite gelieferten Informationen.

2.2 Im Rahmen der Datenanalyse werden branchenübliche statisch-mathematische Verfahren und Erkenntnisse angewandt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Analyseergebnisse, besteht nicht. Unsere Datenbank beinhaltet insbesondere ca. 43 Mio. Datensätze bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland ohne Adressdaten.

2.3 Vorbehaltlich des konkreten, in der Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Vertrag vereinbarten Auftrags werden wir im Rahmen der Analyse- und Selektionsleistungen für unseren Kunden Potenziale (Sendungsmengen bzw. bewerbbare Haushalte) nach vom Kunden vordefinierten Merkmalen oder Kriterien ermitteln.

2.4 Die entsprechenden nicht personalisierten Daten werden aus der Analyse-Datenbank selektiert und bereitgestellt.

3. Nutzungsumfang, Urheber-/Eigentumsrechte

3.1 Die vertragsgegenständlichen Datensubstanzen dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebenden Nutzungsumfangs, des vertraglich vorgesehenen Zwecks des geltenden Rechts genutzt werden.

3.2 Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die (datenschutz-)rechtliche Zulässigkeit seiner von ihm eigenverantwortlich verwandten (personenbezogenen) Daten.

3.3 Eigentums-/Urheber- oder verwandte Schutzrechte sowie Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Datensubstanzen verbleiben bei uns. Das gilt auch für etwaigen Datenbankurheberschutz i.S.v. § 87 b Urhebergesetz.

3.4 An allen zur Verfügung gestellten Programmen und dazugehörigen Dokumentationen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte in Bezug auf den Vertragspartner bei uns. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Programme, bis auf die Erstellung einer Sicherungskopie, weder zu kopieren, aus Datenträgern auszulesen, in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Demselben Verwendungsverbot unterliegen fremde Programme, welche auf unseren CD-ROMs mitgeliefert werden. Die Sicherungskopie ist in den Räumlichkeiten des Auftraggebers und für den berechtigten Personenkreis zugänglich aufzubewahren

4. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.

V. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Adress-Service-Leistungen

1. Regelungsgegenstand

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für von der New Web Technology GmbH vertriebene Adress-Service-Leistungen eingeschalteter Dienstleister/Partner, an diese überstellte (Adress-)Dateien im Auftrag des Vertragspartners.

1.2 Auf 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen (I) sowie auf die ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Datenverarbeitung im Auftrag (VII) unter Einschluss der dortigen Nummer 9 wird verwiesen.

2. Leistungsumfang

Wenn und soweit im Auftrag/in der Leistungsbeschreibung/in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ist Gegenstand der vertriebenen über einen Dienstleister als für die Referenzdatei verantwortliche Stelle erbrachten – Adress-Service-Leistungen der Abgleich der beauftragten (Adress-)Datei gegen die sich aus öffentlich zugänglichen Quellen speisende Referenzdatei des Dienstleisters zum Zwecke der Adressvalidierung, also der Feststellung der Existenz einer Adresse, ferner das Eliminieren der (Adress-)Datei um die nicht mit der vereinbarten Übereinstimmung getroffenen (Adress-)Daten und die Rücküberstellung der so „bereinigten“ (Adress-)Datei an den Vertragspartner bzw. den vom Vertragspartner benannten Lettershop zu dem vereinbarten Nutzungsumfang. Eine dahingehende Verifizierung, ob Post an den konkreten Adressaten unter der als valide identifizierten Adresse auch tatsächlich zustellbar ist, ist, soweit nicht anders vereinbart, nicht geschuldet. Ebenso fällt auch keine Datenanreicherung und entsprechende Lieferung an den Kunden/Lettershop an und ist nicht Gegenstand der hiesigen Adress-Service-Leistungen.

3. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners, Nutzungsumfang

3.1 Der Vertragspartner stellt in der vereinbarten elektronischen Form die zu überprüfende (Adress-)Datei zur Verfügung, nachdem er zuvor eine entsprechende Sicherungskopie gefertigt hat.

3.2 Der Vertragspartner ist verantwortlich für die Zulässigkeit der beauftragten Datenverarbeitung in Bezug auf die überstellte Adressdatei, insbesondere – in Ermangelung einer etwaigen Einwilligung des Betroffenen – für das Vorliegen eines etwaigen berechtigten Interesses. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die (datenschutz-)rechtliche Zulässigkeit seiner von ihm eigenverantwortlich verwandten (personenbezogenen) Daten. Er garantiert, über die entsprechenden Rechte an den Daten zu verfügen. 6.4 der allgemeinen Rahmenbedingungen (I) gilt entsprechend.

3.3 Die rückgelieferten Ergebnisse der vertragsgegenständlichen Adressdienstleistungen dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebendem Nutzungsumfangs, des vertraglich vorgesehenen Zwecks und des geltenden Rechts genutzt werden.

4. Haftung

Die von dem von uns eingeschalteten Dienstleister eingesetzten Referenzdaten unterliegen ständigen Veränderungsprozessen. Adress-/Datenbestände werden durch den von uns eingeschalteten Dienstleister als die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden. Im Übrigen gilt der Haftungsumfang gemäß unserer allgemeinen Rahmenbedingungen. Insoweit ist insbesondere auf Punkt 10 unter Einschluss von 10.3 unter I dieser AGB zu verweisen.

5. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen sowie die ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Datenverarbeitung im Auftrag.

VI. Ergänzende Geschäftsbedingungen zur Lieferung von Adressdaten

1. Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten bereichsspezifische Regelungen für Leistungen der New Web Technology GmbH bzgl. der Vermittlung von Lieferungen von Adressdaten unserer externen Dienstleister. Auf die Möglichkeit zur Einschaltung von Subdienstleistern nach 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird verwiesen.

2. Auslieferungsvarianten

Die vertragsgegenständlichen Adressdaten werden vom jeweils von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes dann direkt an unseren Kunden ausgeliefert, wenn und soweit das von den datenschutzrechtlichen Vorschriften, namentlich denen nach § 28 Abs. 3 BDSG, gedeckt ist. Dort, wo eine eigenverantwortliche Datenverarbeitung direkt beim Kunden rechtlich nicht zulässig ist, liefert der Dienstleister die Daten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung an den vom Kunden benannten Lettershop.

3. Adresslieferung

3.1 Adress-/Datenbestände werden durch die von uns eingeschalteten Dienstleister als für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes in den branchenüblichen regelmäßigen Abständen aktualisiert. Eine darüber hinausgehende Gewähr für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Adressen und/oder Daten kann nicht übernommen werden. Im Übrigen gilt der Haftungsumfang gemäß unserer allgemeinen Rahmenbedingungen.

3.2 Trotz ständiger Aktualisierungen und Überarbeitungen der eingesetzten Adressdateien im vorstehenden Sinne kann wegen der Fluktuation innerhalb der Adressgruppen keine Gewähr dafür geboten werden, dass in den von unserem jeweiligen Dienstleister als für die Verarbeitung Verantwortlichen vermittelten Adressdateien zum Zeitpunkt der Lieferung an den Vertragspartner sämtliche Anschriften postalisch richtig sind und für jede Branchen- oder Zielgruppe vollständig sind. Da die Anschriften aus öffentlichen Registern, Verzeichnissen und Eigenanfragen zusammengestellt werden, kann nicht gewährleistet werden, dass ein Adressat noch dort ist, wofür er sich bei der Erfassung oder letzten Aktualisierung der Adressen ausgegeben hat oder von dritter Seite ausgegeben wurde. Retouren (Rückläufer) aus diesem Grund sind unvermeidlich und stellen keinen Mangel der Liefersache dar. Demzufolge unvermeidbare Retouren werden nicht vergütet.

3.3 Sind wir bzw. unser(e) Dienstleister für den Eigentümer einer Adressliste als Vermittler tätig, so ist es uns gestattet, dass wir bzw. unser jeweiliger Dienstleister die aus dieser Adressliste eingehenden Retouren in die von ihm verantwortlich gehaltene Retourendatei aufnimmt und zur Vermeidung von Streuverlusten als Purge-Liste einsetzt.

4. Nutzungsumfang, Datenlöschung, Kontrolle

4.1 Von unserem jeweiligen Dienstleister als für die Datenverarbeitung Verantwortlichen überstellte Daten dürfen nur im Rahmen des sich aus dem konkreten Auftrag und diesen AGB ergebenden Nutzungsumfangs, des vertraglich vorgesehenen Zwecks sowie des geltenden Rechts genutzt werden.

4.2 Sofern wir mit dem Vertragspartner keine abweichende Vereinbarung für die Mehrfachverwendung getroffen haben, sind von uns – über unseren jeweiligen Dienstleister als für die Verarbeitung verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes – überlassene Adressen, auch soweit sie über eine Adressmittlertätigkeit von dritter Seite beschafft wurden, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung im Rahmen einer Direktwerbeaktion des Vertragspartners unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes bestimmt. Darüber hinausgehend dürfen sie – unbeschadet einer kurzfristigen Speicherung von max. 3 Monaten zur Erfolgskontrolle – nicht gespeichert werden.

4.3 Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der seinerseitigen Nutzung der überstellten Adressen. Insbesondere wird auf die gesetzliche Reglementierung von Telefonanrufen zu Werbezwecken hingewiesen.

4.4 Wir sind berechtigt, die Einhaltung der vorstehenden Nutzungsbeschränkungen durch den Einsatz von Kontrolladressen und/oder Kontrolldaten jederzeit zu überprüfen.

4.5 Zum Nachweis der missbräuchlichen Mehrfachverwendung genügt die Vorlage einer der Kontrolladressen, welche jeweils in die Adressselektion eingearbeitet sind.

4.6 Nach der vereinbarten (einmaligen) Verwendung der Daten hat der Vertragspartner diese unverzüglich nach Datenschutzrichtlinien ersatzlos zu vernichten oder zu löschen und uns dies auf unseren Wunsch schriftlich zu bestätigen.

5. Urheber-/Eigentumsrechte

5.1 Die Eigentums-/Urheber- oder verwandte Schutzrechte und/oder Nutzungsrechte an den dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Adressdaten verbleiben bei uns.

5.2 An den gelieferten Adressen besteht der Datenbankurheberrechtsschutz gemäß § 87 b UrhG, sie dürfen daher nur in dem vereinbarten Umfang und Zweck genutzt werden. Der Vertragspartner hat bei Nutzung der überlassenen Adressdaten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Datenschutzes, in eigener Verantwortung zu beachten.

6. Vertragsstrafe

Für jede vom Vertragspartner zu vertretende Adressenverwertung unter Verstoß gegen das oben vereinbarte Mehrfachverwendungsverbot zahlt der Vertragspartner an uns eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrages, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Ist Gegenstand der Lieferung eine Datenlieferung auf CD-ROM, hat der Vertragspartner für jeden Fall der von ihm zu vertretenden und unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere bei unzulässiger Vervielfältigung des Datenträgers sowie der Übertragung auf einen dauerhaften Speicher, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,00 € an uns zu zahlen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen oben vereinbarte Nutzung in Bezug auf Programme, hat der Vertragspartner eine Strafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche, über die oben vereinbarten Vertragsstrafen hinaus, unter Anrechnung der Vertragsstrafe bleibt uns vorbehalten.

7. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.

VII. Ergänzende Geschäftsbedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

1. Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen betreffen die spezifischen Regelungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag seitens der New Web Technology GmbH im Rahmen ihrer Lieferungen und Leistungen.

2. Gegenstand, Art, Umfang und Dauer der Datenverarbeitung im Auftrag

Wenn und soweit wir auf Basis der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unseren Vertragspartner personenbezogene Daten im Rahmen unserer Tätigkeit im Auftrag als Auftragsdatenverarbeiter gemäß § 11 BDSG verarbeiten, ist die Datenverarbeitung auf die im Vertrag aufgeführten (personenbezogenen) Daten und Vorgaben beschränkt. Die im Auftrag beschriebenen personenbezogenen Daten sind, vorbehaltlich der konkreten Bezeichnung im Auftrag, ausschließlich für die Durchführung der von Dialogmarketing-Dienstleistungen, je nach Auftrag insbesondere für die Profilierung im Rahmen einer CPM-Analyse, zu Zwecken der Selektion, zur auftragsgemäßen Durchführung der Werbung und/oder für die Entwicklung von Werbestrategien im Rahmen von Beratungsleistungen zu verwenden. Der Kreis der Betroffenen besteht insbesondere aus Kunden, Interessenten und anderen Kontakten, deren personenbezogene Daten der Vertragspartner als verantwortliche Stelle speichert und die näher im Auftrag bezeichnet sind. Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann nach den Maßgaben des Auftrags oder dieser AGB von dem Vertragspartner oder uns gekündigt werden.

3. Zulässigkeit der Datenverarbeitung

3.1 Der Vertragspartner ist verantwortliche Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG. Das heißt, er ist im Rahmen dieses Vertrages verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung.

3.2 Aufgrund dieser Verantwortlichkeit kann der Auftraggeber auch während der Laufzeit des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages die Berichtigung, Löschung, Sperrung und Herausgabe von personenbezogenen Daten verlangen.

3.3 Die Parteien sind zur Einhaltung der für sie geltenden Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

4. Weisungsgebundenheit

Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten des Auftraggebers in dessen Auftrag verarbeitet, erfolgt der Umgang mit den Daten nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers. Sollte der Auftragnehmer der Auffassung sein, dass eine ihm erteilte Weisung rechtswidrig ist, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber anzeigen und ist zur insoweitigen Aussetzung der Ausführung berechtigt. Der Auftragnehmer ist zur Durchführung von Weisungen des Auftraggebers nicht verpflichtet, wenn diese rechtswidrig sind.

5. Technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers die Vorschriften des BDSG, insbesondere des § 9 „Technische und organisatorische Maßnahmen“ und der Anlage zu § 9 BDSG zu beachten, umzusetzen und auf Verlangen des Auftraggebers den Nachweis über die eingeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu führen. Der Auftragnehmer sichert die vertragsgegenständlichen personenbezogenen Daten durch die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen (insbesondere Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle und Verfügbarkeitskontrolle) und verarbeitet zu unterschiedlichen Zwecken erhobene und gespeicherte Daten getrennt (Trennungskontrolle). Eine mögliche Schutzmaßnahme ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.

6. Datensicherung, -löschung

6.1 Die mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiter des Auftragnehmers sind auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des BDSG eingewiesen. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.

6.2 Der Auftragnehmer bestätigt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Er stellt dem Auftraggeber auf dessen Anfrage die Kontaktdaten zur Verfügung.

6.3 Auf Nachfrage des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer ihm die für die Übersicht nach § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG notwendigen Angaben zur Verfügung.

6.4 Nach Abschluss der vertragsgegenständlichen Auftragsdatenverarbeitung oder früher nach Aufforderung des Auftraggebers, spätestens aber mit Beendigung der Leistungsvereinbarung, hat der Auftragnehmer die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber zurückzugeben oder nach dessen Wahl bzw. Zustimmung ordnungsgemäß zu vernichten. Entsprechendes gilt für Test- und Ausschussmaterial. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Rückgabe/Löschung/Vernichtung des Datenmaterials wegen möglicher Rückfragen des Auftraggebers 180 Tage nach Abschluss der entsprechenden Auftragstätigkeit. Das Protokoll der Löschung st auf Anforderung vorzulegen. Korrespondierend mit diesen Löschpflichten sind – ggf. abweichend von den übrigen in der Leistungsvereinbarung getroffenen Haftungs- und Gewährleistungsregeln, die ansonsten unberührt bleiben – Reklamationen in Bezug auf die im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung durchgeführten bzw. auf sie beruhenden Lieferungen und Leistungen binnen 150 Tagen ab Ausführung gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen.

7. (Gegenseitige) Hinweis- und Informationspflichten, Kontrollpflichten

7.1 Auftragnehmer und jeweiliger Auftraggeber werden sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn Störungen, Unregelmäßigkeiten oder der Verdacht auf Datenschutzverletzungen auftreten.

7.2 Entsprechendes gilt bei etwaigen Maßnahmen der Aufsichtsbehörde nach § 38 BDSG sowie bei Ermittlungen einer zuständigen Behörde nach §§ 43, 44 BDSG.

7.3 Dem Auftraggeber obliegen die Pflichten zum Führen des öffentlichen Verzeichnisses nach § 4g Abs. 2 Satz 2 BDSG sowie die Informationspflichten nach § 42a BDSG.

7.4 Der Auftraggeber überzeugt sich vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers und sodann regelmäßig von den technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers und dokumentiert das Ergebnis. Dafür kann er Selbstauskünfte des Auftragnehmers einholen oder sich nach vorheriger Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Auftragnehmers vor Ort beim Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs persönlich überzeugen.

7.5 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer informieren, wenn und sobald er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Mängel bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

8. Auskunftsersuchen Betroffener

Ist der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, einer Einzelperson Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung deren personenbezogener Daten zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber angemessen bei der Bereitstellung dieser Informationen unterstützen. Das setzt voraus: Die schriftliche Aufforderung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer. Die Erstattung der durch diese Unterstützung entstehenden Kosten.

9. Unterbeauftragung

Der Auftragnehmer ist zur Einschaltung von Unterauftragnehmern berechtigt, sofern es sich um Unternehmen der Marketing Verbund Gruppe mit Sitz in Langenfeld, Deutschland, handelt. Im Übrigen bedarf es für die Einschaltung von Unterbeauftragten der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund ablehnen. Der Auftragnehmer wird die Unterauftragnehmer hinsichtlich der Pflichten betreffend den Datenschutz ebenso verpflichten, wie sich der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet hat. Dem Auftraggeber sind Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend des vorherigen Abschnitts 7 einzuräumen.

10. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.

VIII. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Lettershop-Leistungen

1. Regelungsgegenstand

Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für Lettershop-Leistungen der New Web Technology GmbH.

2. Verarbeitung von Werbemitteln

Wir bzw. von uns eingeschaltete Dienstleister verarbeiten die von uns im Rahmen entsprechender Beauftragung (vgl. insbesondere Nr. IV, VI, VII dieser AGB) gelieferten oder erstellten oder aber die vom Auftraggeber bereitgestellten Werbemittel physisch durch Adressierung, Falzung, Sortierung, Kuvertierung und Postauflieferung. Die Details werden ggf. im konkreten Vertrag/Auftrag bzw. in der Auftragsverarbeitung geregelt. Zur Einschaltung von Subdienstleistern sind wir dabei berechtigt (vgl. Nr. 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen).

3. Portokosten

Die Postaufgabe zum vereinbarten Aussendungstermin setzt voraus, dass die Portokosten spätestens 3 Tage vor Postaufgabe einem unserer Konten gutgeschrieben werden. Ein verspäteter Eingang der Portokosten führt also zu einer Verzögerung des Aussendungstermins und geht somit zu Lasten des Vertragspartners.

4. Materialbereitstellung durch den Vertragspartner

4.1 Hinsichtlich vom Vertragspartner zu stellende Materialien, Unterlagen, Drucksachen, Datenträger etc. ist zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten (z. B. beim Postfertigmachen) eine Mehrlieferung des vereinbarten Materials von 5 % vereinbart.

4.2 Eine Mengen- oder Qualitätskontrolle durch uns findet bei Anlieferung der Materialien und bereitzustellenden sonstigen Werbemitteln nur im Hinblick auf offensichtliche Abweichungen oder Mängel statt.

4.3 Entsprechen die vom Vertragspartner gelieferten Materialien etc. nicht der vereinbarten Spezifikation, so trägt der Vertragspartner das Risiko von daraus resultierenden Mehraufwendungen und Lieferverzögerungen.

4.4 Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, dass die uns zur Verfügung gestellten Materialien etc. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Rechte Dritter nicht verletzen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner uns frei.

4.5 Im Übrigen verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen.

5. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen und die ergänzenden AGB für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

IX. Ergänzende Geschäftsbedingungen zur Lieferung von Software

1. Geltungsbereich, Regelungsgegenstand

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf/die Lieferung sowie Nutzungsüberlassung von (eigenen) Softwareprodukten seitens der New Web Technology GmbH an den Vertragspartner.

1.2 Konkreter Regelungsgegenstand ist die Lieferung der im Bestellschein/in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Software an den Vertragspartner und die Einräumung nachstehender Nutzungsrechte.

1.3 Wir halten – unbenommen etwaiger Einräumung (nicht exklusiver) (Vertriebs-)Rechte – die originären Urheber-/Verwertungsrechte an der im Bestellschein/in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Software.

1.4 Der Vertragspartner hat vor Vertragsschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht, ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale bekannt. Er erhält die Software bestehend aus dem Maschinenprogramm und dem Benutzerhandbuch (CD-ROM). Er hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen werden Programme und Handbuch auf CD-ROM ausgeliefert.

1.5 Produktbeschreibungen, Darstellungen und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen und keine Garantie. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch unsere Geschäftsleitung.

1.6 Wir erbringen alle Lieferungen und Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik.

2. Schutz der Software

2.1 Die Software (Programme und Benutzerhandbuch) ist rechtlich geschützt. Alle Leistungsschutzrechte an der Software sowie die sonstigen Unterlagen und Informationen, die wir dem Vertragspartner im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassen oder zugänglich machen, stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich uns zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, haben wir entsprechende Verwertungsrechte.

2.2 Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw., die dem Vertragspartner vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis des Rechteinhabers und sind entsprechend der Vertraulichkeitsvereinbarung in diesem Vertragswerk geheim zu halten.

2.3 Wir behalten im Verhältnis zum Vertragspartner alle nicht ausdrücklich übertragenen Rechte an der Software. Das Eigentum unseres Vertragspartners an maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern und Datenverarbeitungsgeräten wird hiervon nicht berührt.

2.4 Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die in der Software enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte, unverändert beizubehalten.

2.5 Unser Vertragspartner verpflichtet sich, über die von ihm vertragsgemäß hergestellten Kopien oder Teilkopien der Software Buch zu führen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft zu erteilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, die Software im Original sowie in Form von Kopien vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.

2.6 Der Vertragspartner wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsgeräten, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten darin gespeicherte vertragsgegenständliche Software vollständig löschen.

3. Nutzungsrechte, aufschiebende Bedingung

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, räumen wir hiermit unserem Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich beschränktes Recht ein, die vertragsgegenständliche Software in der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer dieses Vertrages zu den in der schriftlichen Vereinbarung, der Auftragsbestätigung oder diesen AGB vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Ist im Bestellschein/in der Auftragsbestätigung eine zeitliche Befristung vorgesehen, erfolgt die Nutzungsüberlassung und die Einräumung sonstiger vorstehender Rechte zeitlich befristet für eben diesen dort ausgewiesenen Zeitraum.

3.2 Vorstehende Nutzungsrechte stehen unter der aufstehenden Bedingung, dass

im Falle einer zeitlich befristeten Überlassung, die vereinbarte erste Vergütungsleistung
im Falle einer zeitlich unbefristeten Überlassung, der Kaufpreis vollständig entrichtet wurde und sich der Vertragspartner – in beiden Fällen – vor der ersten Nutzung der Software telefonisch, online oder auch schriftlich bei uns als Endkunde registrieren lässt. Der Vertragspartner hat hierzu die folgenden Daten vollständig mitzuteilen:
Name des Vertragspartners bzw. der Firma, welche die gegenständliche Software erworben hat,
postalische Anschrift,
Telefonnummer und Telefaxnummer,
E-Mail-Adresse,
Branche und Anzahl der Mitarbeiter und
Softwareprodukt

Allgemeine Geschäftsbedingungen der New Web Technology GmbH

XI. Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Portalbetrieb

1. Regelungsgegenstand

Gegenstand dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen ist die Installation, Nutzungsüberlassung und die technische Realisation einer individualisierten Internetplattform (nachfolgend auch als Website oder (Internet-) Portal bezeichnet) durch bzw. über die New Web Technology GmbH für den Vertragspartner. Dabei handelt es sich um eine Internetplattform für die Zusammenstellung und Beauftragung von Direktmarketingkampagnen und weiteren Produkten und Services der New Web Technology GmbH bzw. Unternehmen der Marketing Verbund Gruppe, die dem Vertragspartner, seinem Außendienst bzw. seinen Handelspartnern (z.B. Filialen, Vertragshändlern, Fachhandelspartnern, Franchisenehmern, Verbundmitgliedern) zur Verfügung stehen. Der Nutzerkreis wird durch das jeweilige Angebot näher spezifiziert.

2. Leistungsumfang

2.1 Wir stellen unserem Vertragspartner die Software für das Portal als online-Lösung (SAAS) in Form eines einfachen, nicht übertragbaren, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages befristeten, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkten Nutzungsrechts zur Verfügung.

2.1 Wir übernehmen für den Vertragspartner nach Maßgabe des konkreten Angebots/der Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung zudem

die Grundkonfiguration und das Customizing der Website
die online-Zurverfügungstellung des Portals für eine geschlossene Benutzergruppe
die Einrichtung einer Sub-Domain
die Bereitstellung von Server-Speicherplatz zur Speicherung des Portals und die Verbindung des Servers mit dem Internet sowie den Betrieb und die Wartung (Hosting).
Im Einzelnen wird auf das/die Angebot/Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung und die nachfolgenden Regelungen verwiesen.

2.2 Die Verschaffung des Zugangs zum Internet ist nicht geschuldet.

2.3 Portalbetreiber ist der Vertragspartner. Der Vertragspartner ist für die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen betreffend den Betrieb eines Internetportals, namentlich der Pflichten nach dem TMG oder der Dienstleistungsverordnung (z.B. Impressum, Datenschutzhinweise, Datenschutzkonformität der Datenverwendung) verantwortlich.

2.4 Auf die Zulässigkeit der Einschaltung von Subunternehmern, namentlich solchen aus der Marketing Verbund Gruppe i.S.v. Nr. 7.2 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird ausdrücklich verwiesen.

3. Zeitplan, Vergütung, Mitwirkungspflichten

3.1 Die zeitlichen Abläufe und die Vergütung in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach den zwischen den Parteien auf Basis des Angebots/der Auftragsbestätigung/der Leistungsbeschreibung getroffenen Vereinbarungen. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, mit Freischaltung des vertragsgegenständlichen Portals.

3.2 Der Vertragspartner wird uns im erforderlichen Umfang bei der Erbringung unserer Leistung unterstützen. Er wird uns vor allem alle benötigten Informationen und Unterlagen, namentlich im Hinblick auf die Befüllung der Datenbank des Portals, zur Verfügung stellen. Verzögerungen bei den Mitwirkungspflichten des Vertragspartners führen zu einer Verschiebung des Zeitplans. Das schließt den Fall der Verweigerung einer (vorbehaltlosen) Abnahme trotz ordnungsgemäßer Leistungserbringung ein. Die Abnahmefiktion in 6.4 S. 2 bleibt davon unberührt. Auf 7.3 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird verwiesen.

4. Datenverarbeitung im Auftrag

Soweit diese Leistungen die Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG beinhalten, richtet sich dies nach den ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Datenverarbeitung im Auftrag (VII dieser AGB). Der Gegenstand des Auftrags, die verwendeten Datenarten (insbesondere Personenstammdaten, ggf. Kommunikationsdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsangebotsdaten, Zahlungsdaten, Planungs- und Steuerungsdaten, Produktbeschreibungen), der Kreis der durch den Umgang mit personenbezogenen Daten Betroffenen (insbesondere Nutzer, Kunden, Interessenten, Verbraucher, Konsumenten, Ansprechpartner, Beschäftigte, Lieferanten) und die Dauer der Beauftragung ergeben sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung sowie diesen ergänzenden Geschäftsbedingungen über den Portalbetrieb.

5. Nutzungsüberlassung

Wir verschaffen und erhalten unserem Vertragspartner den Zugang zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software im in vorstehender Nr. 1 dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen geregelten Umfang über ein Datennetz. Dazu speichern wir die Software bei einem von uns beauftragten Hosting-Unternehmen auf von uns gemieteten, dedizierten Servern, die mittels Browser über das Internet für eine geschlossene Benutzergruppe, bestehend aus dem Vertragspartner und den vom Vertragspartner autorisierten Außendienstmitarbeitern bzw. Handelspartnern, erreichbar sind. Eine genauere Spezifikation des Nutzerkreises erfolgt durch das jeweilige Angebot. Der Zugriff auf die Software sowie die volle Funktionalität der Software wird für die im Angebot näher spezifizierten Browser und deren dort spezifizierten Versionsstand sichergestellt. Des Weiteren stellen wir für das vertragsgegenständliche Portal dem Vertragspartner ein Benutzerhandbuch in elektronischer Form zur Verfügung.

6. Setup, Abnahme, Freischaltung

6.1 Wir nehmen die Grundkonfiguration/das Customizing der Website (z.B. Layout, Farben, Header, Logointegration, kundenspezifisches Erscheinungsbild/Anpassung an das CD des Vertragspartners innerhalb in der Systembeschreibung bzw. im jeweiligen Angebot definierter Grenzen) vor.

6.2 Im Rahmen des System-Setups erfolgt ferner, in Abstimmung mit dem Vertragspartner, die Eingabe der Stammdaten sowie ggf. der Logos der Vertragspartner als (potenzielle) Nutzer (Außendienst, Handelspartner) in die Datenbank des Portals und die Einrichtung der Logins.

6.3 Im Einzelnen wird auf das Angebot/die Auftragsbestätigung bzw. die Leistungsbeschreibung sowie auch auf die Systembeschreibung/das Benutzerhandbuch verwiesen.

6.4 Der Kunde ist zur schriftlichen (vorbehaltslosen/unbedingten) Abnahme der Website verpflichtet, wenn das Portal vertragsgemäß erstellt ist. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Vertragspartner bei Abnahmereife zur Abnahme unter Fristsetzung und Hinweis auf diese Rechtsfolge, binnen besagter Frist keine Erklärung abgibt.

6.5 Nach Abnahme des Portals und Vornahme etwaig erforderlicher Abstimmungen zu den Prozessen erfolgt die Freischaltung des Portals. Auf Nr. 3 dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

7. Technische Dienstleistungen

7.1 Wir werden das Portal des Vertragspartners online stellen und zwar zugangsbeschränkt für die in Nr. 5 benannte geschlossene Benutzergruppe. Insofern richten wir Rollen ein, denen bestimmte Rechte zugeordnet sind. Die Passwortvergabe/das Registrierungsverfahren liegt in der Verantwortung des Vertragspartners. Für die Rollen „Mandant“, „Außendienst“ und „Handelspartner“ liegt die Entscheidung über die Vergabe an die Nutzer bei dem Vertragspartner. Die technische Umsetzung der Registrierung und der Login-Vergabe erfolgt durch uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, mit überlassenen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern. Diese Pflicht ist gegebenenfalls an die zugangsberechtigten Nutzer weiterzugeben.

7.2 Wir verpflichten uns, die technischen Vorkehrungen zu treffen, um das im Angebot ausgewiesene Verfügbarkeitslevel zu gewährleisten. Ausgenommen sind übliche Wartungszeiten sowie Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, insbesondere höhere Gewalt oder Verschulden Dritter, über das Internet nicht zu erreichen ist. Wartungsmaßnahmen sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, dürfen innerhalb des im Angebot definierten Verfügbarkeitsfensters nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

8. Domainmanagement

Wir richten in Abstimmung mit unserem Vertragspartner eine Sub-Domain zu unserer Domain „mv-marketing-suite.com“ ein.

9. Gewährleistung, Haftung

9.1 Die vertragsgegenständliche Software entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Wir stellen die Funktionstüchtigkeit für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software für die Vertragslaufzeit sicher. Ändern sich rechtliche Vorschriften oder Normen, technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse nicht unerheblicher Art für die Funktionstüchtigkeit der vertragsgegenständlichen Software im Hinblick auf den typischen Nutzungszweck, so nehmen wir entsprechende Anpassungen im Rahmen angemessener, marktüblicher Bearbeitungszeiten nach Kenntniserlangung vor.

9.2 Für die Funktionsfähigkeit der Telefonanlagen/des Internets/Accesses zum vertragsgegenständlichen Server sind wir nicht verantwortlich.

9.3 Über Störungen des Portals wird der Vertragspartner uns unverzüglich in Kenntnis setzen.

9.4 Unbeschadet der unbegrenzten Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, der schuldhaften Verletzung von Gesundheit, Körper, Leben sowie etwaig nach dem Produkthaftungsgesetz haften wir nicht für Mängel i.S.v. § 536 a BGB, die bereits beim Abschluss des Vertrages vorhanden sind.

9.5 Für die von uns (im Rahmen des Hosting) bereitzustellenden Inhalte ist der Vertragspartner verantwortlich. Das schließt die (datenschutz-/marken-/urheber-) rechtliche Rechtmäßigkeit der Datenverwendung, einschließlich eventueller Logos und E-Mail-Adressen, auch in Bezug auf die Außendienstmitarbeiter und Handelspartner des Vertragspartners, ein. Ebenso schließt das die Verantwortlichkeit des Vertragspartners für vom Nutzer eingestellte Inhalte ein. Von Aufwendungen durch die Inanspruchnahme Dritter stellt uns der Vertragspartner diesbezüglich frei. Auf Nrn. 6.3 und 6.4 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird verwiesen. Es obliegt dem Vertragspartner, mit dem Nutzer Nutzungsbedingungen zu vereinbaren, die die vertragsgemäße Portalnutzung gewährleisten.

9.6 Im Übrigen wird auf die Gewährleistungs- und Haftungsregelung der allgemeinen Rahmenbedingungen (I Nrn. 9 + 10) verwiesen.

10. Support, Helpline

Die Erbringung von Supportleistungen einschließlich der Bereitstellung einer Helpline richtet sich nach den Vereinbarungen im Angebot/der Auftragsbestätigung/der Leistungsbeschreibung.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch entsprechende schriftliche Mitteilung des Auftraggebers geschlossene Vertrag von jeder der Parteien durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.

11.2 Die von beiden Seiten einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

12. Ergänzende Regelungen

Im Übrigen wird ergänzend auf die Regelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen verwiesen.

XII. Ergänzende Geschäftsbedingungen zum Prozessmanagement

1. Geltungsbereich, Regelungsgegenstand

Gegenstand dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen ist die Regelung folgender produktspezifischer Leistungen, die wir für den und im Auftrag des Vertragspartner(s) erbringen. Die Koordination wesentlicher Teile sowie die Umsetzung einzelner Teile des nachstehend näher erläuterten, zwischen den Parteien abgestimmten Prozesses/Workflows. Dabei handelt es sich um den Prozess/Workflow, der abläuft, wenn ein Nutzer über ein vom Vertragspartner für eine geschlossene Benutzergruppe betriebenes Portal beim Vertragspartner eine dort angebotene Werbeaktion in Auftrag gibt. Auf Basis des/der konkreten Angebots/Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung übernehmen wir die Koordination wesentlicher Teile des Prozesses und führen die Datenanalyse/-selektion sowie je nach Beauftragung die Lettershop-Leistungen und weitere etwaig beauftragte Leistungen als Teile der Prozesskette selbst durch. Näheres ergibt sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung/Leistungsbeschreibung und den nachstehenden Regelungen. Die Leistungen werden ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner auf dessen Rechnung erbracht.

2. Koordination

Wir übernehmen das Management der Prozesskette und des implizierten Workflows im Rahmen des vom Vertragspartner als Portalbetreiber gegenüber einer geschlossenen Benutzergruppe betriebenen Portals.

Das beinhaltet, vorbehaltlich konkreter bzw. abweichender Regelungen im Angebot/in der Leistungsbeschreibung/Auftragsbestätigung die folgenden Leistungen:

Erstellung eines Zeitplanes (im Falle von über das Kampagnen-Portal zu beauftragende Kampagnen)
Definition der Schnittstellen, sofern und soweit es sich um von uns eingesetzte Subunternehmer oder von uns empfohlene Partnerunternehmen handelt
Koordination der Lieferung der benötigten Informationen von Schnittstelle zu Schnittstelle, sofern und soweit es sich um von uns eingesetzte Subunternehmer oder von uns empfohlene Partnerunternehmen handelt.
Koordination der Schnittstellen, soweit es sich um von uns bzw. unseren Subdienstleistern zu erbringende Leistungen handelt.
Wir sind berechtigt, die für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlichen Informationen innerhalb der Marketing Verbund Gruppe sowie an die beteiligten Drittdienstleister und gegebenenfalls die der geschlossenen Benutzergruppe angehörenden Nutzer des vom Vertragspartner betriebenen Portal weiterzugeben.

3. Datenanalyse und -selektion

Soweit wir im Rahmen der Prozesskette auf Basis der konkreten Beauftragung/der Auftragsbestätigung/der Leistungsbeschreibung Datenanalysen sowie -selektionen für den Vertragspartner/Portalbetreiber – selbst oder durch die Hinzuziehung von Subdienstleistern (vgl. Nr. 7.2 der allg. Rahmenbedingungen), namentlich solcher aus der Marketing Verbund Gruppe vornehmen, richtet sich das nach den ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Adressqualifizierung (IV) und zur Datenverarbeitung im Auftrag (VII).

4. Lettershop-Leistungen

Soweit wir im Rahmen der Prozesskette auf Basis der konkreten Beauftragung/der Auftragsbestätigung/der Leistungsbeschreibung Lettershop-Leistungen für Portalbetreiber – durch die Hinzuziehung von Subdienstleistern (vgl. Nr. 7.2 der allg. Rahmenbedingungen), namentlich solcher aus der Marketing Verbund Gruppe – vornehmen, richtet sich das nach den ergänzenden Geschäftsbedingungen über Lettershop-Leistungen (VIII).

5. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Für die Zurverfügungstellung der Werbemittel und – im Falle einer volladressierten Verteilung – der Adressen sowie für die Postauslieferung ist der Vertragspartner verantwortlich. Etwaige in der Sphäre des Vertragspartners liegende insoweitige Verzögerungen gehen nicht zu unseren Lasten. Auf 7.3 sowie im Hinblick auf die inhaltliche Verantwortlichkeit nach 6.3 und 6.4 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird explizit verwiesen.

6. Vergütung, Rechnungsstellung

Die Vergütung und die Rechnungsstellung in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach den zwischen den Parteien auf Basis des Angebots/der Auftragsbestätigung/der Leistungsbeschreibung getroffenen Vereinbarungen. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen wird, sofern nicht anders vereinbart, auf die entsprechenden Regelungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen verwiesen.

7. Haftung

Für unsere Haftung gelten die diesbezüglich in den allgemeinen Rahmenbedingungen (I Nr. 10 Abs. 1 – 3) sowie den ergänzenden Geschäftsbedingungen zur Adressqualifizierung und zu Lettershop-Leistungen genannten Regelungen, auf die oben in Nr. 3 und Nr. 4 dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen verwiesen wird.

8. Laufzeit, Kündigung

8.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch entsprechende schriftliche Mitteilung des Auftraggebers geschlossene Vertrag von jeder der Parteien durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.

8.2 Die von beiden Seiten einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

9. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.

X. Ergänzende Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

1. Auftrag, Auftragserteilung und -annahme

1.1 Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen beinhalten die bereichsspezifischen Regelungen für Beratungsleistungen der New Web Technology GmbH. Gegenstand des Auftrages ist die im schriftlichen Projektangebot definierte Leistung. Nebenabreden zum Projektangebot bedürfen der Schriftform. Als Auftragsbestätigung gilt das vom Vertragspartner unterzeichnete und damit angenommene Projektangebot. Der Vertragspartner (nachfolgend auch Auftraggeber) wird mit der Auftragsausführung erst beginnen, wenn ein in dieser Form vom Kunden erteilter Auftrag vorliegt.

1.2 Sofern nicht anders vereinbart und unbeschadet zwingender gesetzlicher Abnahmevorschriften, hat das Projektangebot eine beschränkte Gültigkeit von 4 Wochen ab Datum Unterschrift durch uns.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

2.1 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsmäßigen Erledigung des Vertrages erforderlich ist. Er ist vor allem verpflichtet, alle Informationen, Unterlagen und Auskünfte schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen, soweit wir diese für die Durchführung des Auftrages benötigen.

2.2 Der Auftraggeber informiert uns über alle Vorgänge, Umstände und Verhältnisse, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht und kommt es dadurch zu Verzögerungen oder der Unmöglichkeit der Auftragsabwicklung, dann sind wir hierfür nicht verantwortlich. Die durch die Verzögerung zusätzlich bei uns anfallenden Kosten (Mehraufwand) werden dem Auftraggeber zu den im Angebot geltenden Kostensätzen in Rechnung gestellt.

2.3 Von uns etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden uns unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

2.4 Bei vom Auftraggeber verursachten Verzögerungen verlängern sich Fristen um einen angemessenen Zeitraum. Auf Nr. 7.3 der allgemeinen Rahmenbedingungen wird verwiesen. Die gesetzlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Annahmeverzug bleiben unberührt.

2.5 Führen wir Arbeiten im/in Betrieb/Räumlichkeiten des Auftraggebers durch, so stellt dieser angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.

3. Spesen, Gebühren, Rechte und Nebenkosten

3.1 Die direkt mit Einsätzen von uns für den Auftraggeber verbundenen Spesen wie Inlands-Reisekosten und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sowie gesetzliche Gebühren und Beiträge (z. B. GEMA-Gebühren, Künstlersozialversicherung), Rechte (z. B. Bildrechte) oder die Nebenkosten wie Postgebühren, Telefon-, Telefax-, Kopier- und Büromaterialkosten werden, wenn nicht anders vereinbart, ohne Aufschlag zzgl. zum Auftragshonorar gegen Beleg an den Auftraggeber weiterberechnet.

3.2 Spesen für Auslandsreisen werden ebenfalls gegen Beleg abgerechnet.

3.3 Spesen, Gebühren, Rechte und Nebenkosten werden als getrennte Posten in unseren Rechnungen aufgeführt.

4. Fremdleistungen

Wir sind berechtigt, uns für die Durchführung des Auftrages Dritter, sachverständiger Personen zu bedienen. Fremdleistungen, die gemäß dem schriftlichen Angebot mit einem Handlingaufschlag versehen werden, sind bei Abrechnung zu belegen. In den Fremdrechnungen muss die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen sein. Die Kosten für die Fremddienstleistungen sind nach schriftlicher Freigabe vom Vertragspartner zu tragen. Die Kosten werden entsprechend der im Angebot geltenden Regel abgerechnet.

5. Rechnungsstellung

5.1 Die Zahlung erfolgt gemäß der allgemeinen Zahlungsbedingungen nach Nr. 3 der allgemeinen Rahmenbedingungen, sofern nicht im Angebot anders geregelt.

5.2 Sofern nicht anders definiert, stellen wir bei der Auftragserteilung vorab ein Drittel des festgelegten Budgetrahmens in Rechnung, um die anlaufenden Arbeiten des Projekts zu finanzieren. Die restlichen Honorare, Gebühren, Beiträge, Rechte- und Nebenkosten werden dann als gekennzeichnete Teilrechnung berechnet.

5.3 Am Schluss des Projekts erstellen wir eine Abschlussrechnung entsprechend den angefallenen Aufwendungen und den bereits geleisteten Zahlungen des Auftraggebers.

6. Kündigung

6.1 Sofern im Angebot nicht anders geregelt, kann der durch Gegenzeichnung des Angebots oder durch entsprechende schriftliche Mitteilung des Auftraggebers geschlossene Vertrag von jeder der Parteien durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.

6.2 Die von beiden Seiten einzuhaltende Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Berechnet wird nur derjenige Honorar- und Auslagenaufwand, der bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung tatsächlich angefallen ist.

7. Haftung

Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um die beschriebenen Aufgaben zur Zufriedenheit des Auftraggebers zu erledigen. Sollte dem Auftraggeber trotzdem aus unserer Arbeit ein Schaden entstehen, so gilt für unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Folgendes:

a. Wir haben hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit keine anwaltliche Beratungsfunktion; die Prüfung der Konzepte auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit obliegt dem Kunden. Für Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen/Grundsätze haften wir nicht.
b. Wir haften für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftigerweise voraussehbaren Schaden. Ferner ist diese Haftung der Höhe nach auf den Betrag des für den Auftrag vom Auftraggeber an uns gezahlten Beratungshonorars begrenzt. Wir haften nicht für Schäden, die aus einer fehlenden Sicherungskopie für uns überlassene Unterlagen, Dokumente, Datenträger etc. resultieren. Ausgenommen von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen sind von uns zu vertretende Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen sowie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und die etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Unserer Pflichtverletzung steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8. Treuepflicht

8.1 Die Vertragsparteien sind sich bewusst, dass die beschriebenen Aufgaben den Einsatz besonderer Methoden und Techniken erfordern können. Um die Interessen des Auftraggebers zu wahren, verpflichten wir uns, keinen Mitarbeiter des Auftraggebers, der mit diesem Projekt verbunden ist, in Bezug auf ein Angestellten- oder Beraterverhältnis abzuwerben. Diese Verpflichtung endet zwölf Monate nach Vertragsbeendigung.

8.2 Gleichermaßen verpflichtet sich der Auftraggeber, keinen mit diesem Projekt befassten Mitarbeiter von uns als Angestellten oder Berater abzuwerben.

8.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von Mitarbeitern des Auftragnehmers, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Diese Verpflichtung endet zwölf Monate nach Vertragsbeendigung.

8.4 Für den Verstoß gegen diese Regelung verpflichten sich beide Vertragsparteien zur Zahlung eines vollen Jahresgehaltes des zur Einstellung/zum Einsatz gelangenden Mitarbeiters an die jeweils andere Vertragspartei.

9. Schutz des geistigen Eigentums

9.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Übersichten, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

9.2 Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

10. Aufbewahrungspflicht

10.1 Der Auftragnehmer verwahrt, vorbehaltlich entgegenstehender zwingender gesetzlicher Vorgaben und soweit nicht anders vereinbart, das Projekt betreffende Unterlagen (Tonträger, Zeichnungen, Bilder, Filme etc.) für die Dauer von zwei Jahren, beginnend ab dem Zahlungseingang.

10.2 Unterlagen konzeptartigen Charakters (Textentwürfe, Layouts, Skizzen, Manuskripte etc.) unterliegen nicht der vorstehenden Aufbewahrungspflicht.

10.3 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Löschpflichten.

11. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen. ggf. nebst erworbener Module und Anzahl der erworbenen Clients sowie die Lizenznummer des Produktes.

3.3 Wenn das Nutzungsrecht des Vertragspartners nach dieser Ziffer 3 nicht entsteht oder wenn es endet, erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Vertragspartners. Die Software ist zurückzugeben und alle vorhandenen Softwarekopien sind zu vernichten. Wir können vom Vertragspartner verlangen, uns diese Vernichtung schriftlich zu bestätigen.

3.4 Wenn und soweit der Anwender im Bestellschein/in der Auftragsbescheinigung oder sonstigen Vereinbarung im Rahmen einer zeitlich befristeten Überlassung der Software die Abo-Variante ausgewählt hat, wird seitens der New Web Technology GmbH im Rahmen der Freischaltung nach Erfüllung der in 3.2 genannten Voraussetzungen ein Passwort integriert, welches auch die Rechner ID enthält. Die Nutzung eines Pings in diesem Zusammenhang ist ausschließlich darauf beschränkt, das Vorliegen einer gültigen Lizenz zu überprüfen.

4. Rechte des Vertragspartners an der Software

4.1 Unser Vertragspartner ist insoweit unter Beachtung nachstehender Regelungen und Konkretisierungen grds. berechtigt, die überlassenen DV-Programme im Rahmen des im Bestellschein ausgewiesenen Lizenzumfangs auf seiner Datenverarbeitungsanlage zu speichern und zu nutzen. Nutzen umfasst dabei das vollständige oder teilweise, dauerhafte oder vorübergehende Einspeichern, die Ausführung der Software, insbesondere das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme, die Verarbeitung der Datenbestände und die Herstellung von weiteren Kopien, soweit das für die vertragsgemäße Nutzung notwendig ist. Zur vertragsgemäßen Nutzung gehört ferner die Herstellung von notwendigen Sicherungskopien.

4.2 Der Vertragspartner ist grds. berechtigt, die Software als Einplatzversion auf einen einzigen Personalcomputer sowie für einen einzigen Nutzer zu installieren. Bei Erwerb einer Mehrplatzlizenz (vgl. Bestellschein/Auftragsbestätigung) gilt das Nutzungsrecht für die vereinbarte Anzahl von Clients, die gleichzeitig mit der Software arbeiten. Eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende zeitliche Nutzung der Software ist unzulässig. Jede Lizenz ist nur für einen bestimmten Arbeitsplatz gültig, für den ein individueller Lizenzschlüssel zur Verifizierung gestellt wird.

4.3 Die Softwarenutzungslizenz bezieht sich zunächst einmal nur auf einen Standort; für die Installation bzw. Nutzung dieser Software an mehreren Standorten (z.B. Terminal Server) ist der Erwerb entsprechender zusätzlicher Lizenzen erforderlich. Der Vertragspartner darf die Software auf der Festplatte speichern und im Rahmen der aus der Leistungsbeschreibung ersichtlichen bestimmungsgemäßen Ausführung der Anwendung vervielfältigen. Er ist weiter berechtigt, notwendige Sicherungskopien zu erstellen. Hat der Vertragspartner eine Lizenz für eine Einplatzversion erworben, dienen die Originaldatenträger (CD-ROM, Diskette etc.) als Sicherungskopie. Sicherungskopien müssen, soweit technisch möglich, mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers versehen und sicher verwahrt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen nicht gelöscht oder überschrieben werden. Nicht mehr benötigte Kopien sind zu löschen oder zu vernichten.

4.4 Der Vertragspartner ist grundsätzlich nicht berechtigt, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren. Eine Dekompilierung ist nur in den Schranken des § 69 e UrhG möglich und dies auch erst dann, wenn der Vertragspartner, der Informationen benötigt, die zur Herstellung der Interoperabilität der Software mit unabhängig geschaffenen anderen Computerprogrammen unerlässlich sind, eine dahingehende Anfrage schriftlich an uns gerichtet hat und nicht binnen 15 Arbeitstagen ab Eingang der Anfrage von uns die erforderlichen Informationen erhalten hat. Eine Dekompilierung ist ferner auch möglich, wenn die entsprechenden Veränderungen schon gemäß der Produktinformationen oder mitgelieferten Daten ausdrücklich getattet sind. Für alle Kenntnisse und Informationen, die der Vertragspartner im Rahmen des Dekompilierens bekommt, gelten die in diesem Vertrag vereinbarten Vertraulichkeitsregelungen.

4.5 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, selbst oder durch Dritte Änderungen oder Eingriffe an der Software vorzunehmen, auch nicht, um mögliche Programmfehler zu beseitigen. Letzteres gilt nicht, wenn wir gegenüber dem Vertragspartner die Vornahme dieser Änderungen, z. B. im Rahmen eines Softwarewartungs- und/oder -pflegevertrags, schriftlich abgelehnt haben.

4.6 Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung der Software, die Erteilung von Unterlizenzen sowie die Nutzung der Software innerhalb eines Application Service Provider (ASP) dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns erfolgen.

4.7 Der Vertragspartner ist im Falle einer zeitlich unbefristeten Überlassung der Software berechtigt, die vollständige Originalsoftware einschließlich Anwenderdokumentation unter gleichzeitiger Übertragung der vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an Endanwender auf Dauer, also ohne Rückgabeberechtigung oder Rückversendungsoption, unter Aufgabe der eigenen Rechte weiter zu veräußern. Die Berechtigung erstreckt sich nicht auf Kopien der Software oder auf Teile derselben. Die Übertragung ist erst wirksam, wenn sie uns angezeigt wurde, der Erwerber sich einem vorgegebenen Registrierungsverfahren unterzogen und unsere Lizenzbedingungen akzeptiert hat. Mit Übergabe der Software und Eintritt vorstehender Bedingung erwirbt der Dritte die Nutzungsrechte nach diesem Vertrag und tritt damit an die Stelle des Vertragspartners. Gleichzeitig erlöschen alle dem Vertragspartner in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte an der Software. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche bei ihm verbliebene Kopien der Software umgehend zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für Sicherungskopien.

4.8 Wir können die dem Vertragspartner nach dieser und den vorstehenden Ziffer(n) eingeräumten Rechte bei schwerwiegender Missachtung ihrer Nutzungs- und Verwertungsrechte bzw. der Urheberrechte an der Software durch den Vertragspartner aus wichtigem Grund widerrufen und den Vertrag entsprechend mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen.

5. Gewährleistung

5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Übergabe (vgl. 9.3 der allgemeinen Rahmenbedingungen).

5.2 Die vertragsgegenständliche Software ist für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten konzipiert worden und kann nicht jeden denkbaren Anwendungsfall in allen Einzelheiten berücksichtigen. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und ist von marktüblicher Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Wir haften dafür, dass die Software mit der Leistungsbeschreibung übereinstimmt.

5.3 Gegenstand der Gewährleistung ist die Software in der von uns ausgelieferten Version. Fehler an der Software, die auf nachträgliche Eingriffe unseres Vertragspartners zurückzuführen sind, sind ebenso wenig Gegenstand der Gewährleistung wie Fehler am Betriebssystem unseres Vertragspartners oder Drittprodukten. Unser Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Vornahme von Programmerweiterungen oder Programmänderungen nach Gefahrübergang, auch nicht, wenn diese aufgrund gesetzlicher Änderungen notwendig werden.

5.4 Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung des Mangels beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung.

5.5 Wir sind nach eigener Wahl berechtigt, Mängel durch Beseitigung oder durch Lieferung mangelfreier Ware zu beheben. Das schließt die Berechtigung ein, Mängel durch Überlassung eines neuen Releases zu beheben oder ohne zusätzliche Kosten für den Vertriebspartner solche Änderungen an dem Produkt durchzuführen, die aufgrund von Mängeln erforderlich werden, soweit dadurch die vertragsgegenständliche Leistung nicht mehr als nur unerheblich verändert wird.

5.6 Unser Vertragspartner ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten verantwortlich. Wir weisen darauf hin, dass eine Datensicherung insbesondere im Gewährleistungsfall erforderlich und diese vollständig an uns herauszugeben ist, damit wir eine Problemanalyse vornehmen können.

5.7 Unser Vertragspartner hat uns bei der Lokalisierung des Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Zurverfügungstellen von Papierausdrucken oder Systembeschreibungen, zu unterstützen.

5.8 Im Übrigen verweisen wir auf die Gewährleistungsregelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen.

6. Haftung

6.1 Soweit wir nach den vertraglichen Vereinbarungen für schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haften, ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen und darüber hinaus auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung.

6.2 Wir haften ferner nicht für Schäden, sofern und soweit unser Vertragspartner deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung – hätte verhindern können.

6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

6.4 Im Übrigen verweisen wir auf die Haftungsregelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen. Insbesondere wird auf dessen 10.3, sprich die unberührt bleibende Haftung für von uns zu vertretende Schäden, die zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen sowie die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen und die etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Vertraulichkeit, Datenschutz

Auf die Regelungen der allgemeinen Rahmenbedingungen (Punkte 13 und 14) zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz wird explizit verwiesen. Der Vertragspartner macht insbesondere Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Person über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände.

8. Ergänzende Regelungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Rahmenbedingungen.